Statuten

Die Statuten im PDF Format

1. Name, Sitz


Unter dem Namen „Moto Club Pöschwies“, nachstehend MCP genannt, besteht ein Verein im Sinne
Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Regensdorf / ZH

2. Zweck
Der MCP ermöglicht den Motorradfahrern der JVA Pöschwies die gemeinsame Ausübung ihres Hobbys. Dies durch die Durchführung von Touren, Kursen usw.

3. Mitgliedschaft

3.1     Mitglied kann jeder werden der in der Justizvollzugs Anstalt Pöschwies arbeitet, gearbeitet hat oder durch Verwandtschaft eines Mitgliedes.
3.2     Verlässt ein Mitglied die Justizvollzugs Anstalt Pöschwies, so kann es selbstverständlich im Club bleiben.
3.3     Möchte eine Person die nicht in der Justizvollzugs Anstalt Pöschwies arbeitet dem Club beitreten, entscheidet die Generalversammlung über die Aufnahme.

4. Finanzen
Der Verein finanziert sich aus Mitgliederbeiträgen und Spenden.
Die Generalversammlung befindet über die Höhe der Beiträge

5. Organe

Organe des MCP sind:
- die Generalversammlung

- der Vorstand

6. Generalversammlung

6.1   Die Generalversammlung ist das oberste Organ.

Sie hat folgende Kompetenzen:

- Wahl des Vorstandes und der Rechnungsrevisoren
- Festsetzung des Mitgliederbeitrages
- Beschluss über das Jahresprogramm
- Statutenänderung
- Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
- Auflösung des Vereins


6.2   Die Generalversammlung findet mindestens einmal jährlich im ersten Quartal des Jahres.

Weitere Versammlungen können je nach Bedarf vom Vorstand einberufen werden.
Die Einladung erfolgt vier Wochen im Voraus mit Schreiben an alle Mitglieder unter Angaben der Traktandenliste.


Anträge der Mitglieder müssen spätestens 14 Tage vor dem festgelegten Termin beim Vorstand eintreffen.

6.3   Die Generalversammlung beschliesst mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

Der Präsident hat den Stichentscheid.

6.4   Die Generalversammlung wird normalerweise vom Präsidenten geleitet. Die Beschlüsse werden protokolliert.

7. Vorstand

7.1   Der Vorstand wird von der Generalversammlung gewählt.

Er setzt sich zusammen aus:
-          Präsident
-          Vizepräsident
-          Kassier
-          Aktuar
-          Beisitzer

7.2   Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Clubs und vertritt diesen nach aussen. Er legt der Generalversammlung jährlich einen Tätigkeitsbericht, die Jahresabrechnung, einen Budgetvorschlag und ein Programm für das laufende Jahr vor.

7.3   Der Kassier zeichnet einzeln. Der Präsident und der Vizepräsident zeichnen zu zweien.

7.4   Der Vorstand kann im laufenden Kalenderjahr über Investitionen oder Gelder für ausserordentliche Club Ausflüge verfügen. Für solche ausserordentlichen Anlässe bedarf es keiner Abstimmung an der GV. Voraussetzung für die Durchführung eines ausserordentlichen Ausflugs ist ein Information Mail in nützlicher Frist voraus.

8. Rechnungsrevisoren

Die Generalversammlung wählt jeweils für die Dauer von zwei Jahren 2 Rechnungsrevisoren. Diese brauchen nicht Aktivmitglieder zu sein. Die Revisoren prüfen die Jahresrechnung.

9. Haftung

Für die Schulden des MCP haftet ausschliesslich das Clubvermögen. Die Mitglieder des MCP haften für dessen Verbindlichkeiten nur bis zur Höhe des geschuldeten Mitgliederbeitrages, welcher von der Generalversammlung festgesetzt wird.

10. Austritt

10.1 Der Austritt ist auf Ende eines Kalenderjahres zulässig und muss dem Vorstand vor dem 30. September schriftlich eingereicht werden.

10.2 Ein Mitglied kann wegen nichtbezahlen des Mitgliederbeitrages oder aus besonderen Gründen ausgeschlossen werden.
Der Ausschluss wegen nicht Bezahlens des Mitgliederbeitrages erfolgt durch den Vorstand, der Ausschluss aus besonderen Gründen durch die Generalversammlung.

11. Statutenänderungen

Für die Änderungen der vorliegenden Statuten ist ein Beschluss der Generalversammlung notwendig. Dieser muss mit drei viertel der Stimmen der anwesenden Aktivmitglieder gefasst werden. Die Beschlussfassung ist nur möglich, wenn die Änderungsvorschläge zusammen mit der Einladung zur Versammlung schriftlich mitgeteilt wurden.

12. Auflösung des Moto Clubs Pöschwies

12.1 Die Auflösung des MCP kann jederzeit durch einen Generalversammlungsbeschluss herbeigeführt werden. Es bedarf dazu drei Viertel aller anwesenden Mitglieder.             

12.2 Das Verfahren bei der Liquidation des Vermögens richtet sich nach Art. 58 ZGB. Ergibt sich bei der Auflösung des Clubvermögens ein Überschuss, wird es unter den Aktivmitgliedern gleichmässig verteilt.

Diese Statuten wurden an der Generalversammlung vom 06.03.2019 angenommen und sind ab sofort gültig.

Regensdorf, 11.03.2019
 
Der Aktuar                                                                            Der Präsident

Urs Staub                                                                             Daniel Brunner